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Schulzeit

Einige Grundschulen im Kreis Ahrweiler sind Ganztagsschulen. Diese bieten auch am Nachmittag ein Unterrichtsangebot, in der Regel in Projektform, ein gemeinsames Mittagessen und Lern- und Hausaufgabenzeiten an.
Die Ausgestaltung der Ganztagsschule und das Angebot im Nachmittagsbereich können von Schule zu Schule variieren, eine verbindliche Anmeldung erfolgt jeweils für ein Schuljahr. Informationen erhalten sie an ihrer jeweiligen Grundschule.

Eine Übersicht über alle Ganztags-Schulen im Kreis Ahrweiler erhalten sie über das Schulportal der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de

Weitergehende Informationen erhalten sie über den Bildungsserver des Landes Rheinland-Pfalz www.ganztagsschule.rlp.de
An diesen Grundschulen wird im Anschluss an den Unterricht, teilweise auch in Verbindung mit der Ganztagstagschule eine Betreuung angeboten, deren Dauer von Schule zu Schule variiert, und ggf. auch ein gemeinsames Mittagessen und Hausaufgabenbetreuung beinhaltet. Die Anmeldemodalitäten können von Schule zu Schule variieren. Bitte erkundigen sie sich bei ihrer Grundschule.
Eine Übersicht über alle betreuenden Grundschulen im Kreis Ahrweiler erhalten sie über das Schulportal der Kreisverwaltung www.kreis-ahrweiler.de Ein Flyer der Kreisverwaltung -Kindertagesbetreuung im Kreis Ahrweiler- steht im Familienportal als Download zur Verfügung.
Betreuungsangebote von Schulkindern in Kindertagesstätten
In einigen Kindertagesstätten im Kreis Ahrweiler können Schulkinder nach dem Unterricht in der Schule in der Kita betreut werden. Diese Betreuung erfolgt in Gruppen mit einer sogenannten großen Altersmischung (max. 22 Kinder, davon max. 10 Schulkinder). Weitere Informationen erhalten Sie über ihre Kindertagesstätte, ihre Grundschule oder bei der Kreisverwaltung/ Jugendamt. Ein Flyer Kindertagesbetreuung der Kreisverwaltung steht im Familienportal des Kreises www.familie-aw.de als Download zur Verfügung.

Kindertagesstätten
Betreuungsangebote für Kinder am Nachmittag in Grundschulen oder in der Jugendarbeit

Neben den Ganztagsschulen, betreuenden Schulen und der Betreuung in Kitas gibt es im Rahmen der Jugendarbeit Betreuungsprojekte in Grundschulen oder in Räumlichkeiten außerhalb der Schulen. Diese von freien Jugendhilfeträgern, Elterninitiativen oder Fördervereinen angebotenen Betreuungsplätze können unter bestimmten Voraussetzungen vom Kreis gefördert werden.
Ein Rechtsanspruch auf einen Schulkind-Betreuungsplatz außerhalb des Unterrichts besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie über ihre Stadt, Gemeinde, Grundschule oder bei der Kreisverwaltung/ Jugendamt. Ein Flyer Kindertagesbetreuung der Kreisverwaltung steht im Familienportal des Kreises www.familie-aw.de als Download zur Verfügung.