Schulabschlüsse nachhohlen
In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer so genannten Nichtschülerprüfung den Abschluss Berufsreife, den Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife) oder das Abitur nachzuholen. Über die notwendigen Voraussetzungen sowie die entsprechenden Verfahrensweisen informieren Sie die nachstehenden Verweise und Dokumente.
Klicken Sie hier: Verweise