Infos Aktuell Archiv und Rückblick Alltagsbewältigung Aus- und Weiterbildung Erwerbstätig und Alleinerziehend Finanzielle Situation Besondere Lebenslagen Kinder und Jugendliche Notfallnummern Links

Teilzeitarbeit und flexible Arbeitszeitmodelle

Das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge gibt Arbeitnehmern das Recht, eine Verminderung ihrer Arbeitszeit zu fordern. Der Anspruch besteht nicht unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag heraus, sondern qua Gesetz als Gestaltungsrecht des Arbeitnehmers zur einseitigen Änderung der Arbeitszeit. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt.
Die Regelung greift bereits dann ein, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit nur um eine Stunde verringert wissen will. Auch wenn der Arbeitnehmer bereits in Teilzeit arbeitet oder er weniger arbeiten möchte, um einen Zweitjob anzunehmen, gilt das neue Gesetz. Zwar kann der Arbeitgeber den Wunsch des Arbeitnehmers nach Arbeitszeitreduzierung ablehnen, wenn dem 'betriebliche Gründe' entgegenstehen.

Die gesetzliche Latte hängt indes hoch für eine solche Versagung. Denn nach dem Gesetzestext muss die drohende betriebliche Beeinträchtigung wesentlich sein oder unverhältnismässige Kosten verursachen.