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Geförderte Urlaubsdauer

Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von
mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer.
Außerdem gilt die Regel,
dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.

Ferienkalender