Voraussetzungen
Urlaubsdauer
Leistungen
Zuständigkeit
Weitere Angebote
Freizeit
Sport
Bildung und Kultur
Geförderte Urlaubsdauer
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von
mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer.
Außerdem gilt die Regel,
dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.
Ferienkalender