Voraussetzungen
Urlaubsdauer
Leistungen
Zuständigkeit
Weitere Angebote
Freizeit
Sport
Bildung und Kultur
Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Der Antrag auf Familienzuschuss ist beim Träger der Erholungsmaßnahme oder bei der Familienferienstätte selbst zu stellen. In jedem Fall wird der Zuschussantrag weitergeleitet an das für die Bewilligung zuständige Lnadesamt.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt – (Zweigstelle Landau) Reiterstraße 16 67829 Landau Tel: (0 63 41) 26 267 oder 26 413 Flyer |
Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Deutschen Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).