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Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Der Antrag auf Familienzuschuss ist beim Träger der Erholungsmaßnahme oder bei der Familienferienstätte selbst zu stellen. In jedem Fall wird der Zuschussantrag weitergeleitet an das für die Bewilligung zuständige Lnadesamt.

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Landesjugendamt –
(Zweigstelle Landau)
Reiterstraße 16
67829 Landau
Tel: (0 63 41) 26 267 oder 26 413

Flyer

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Deutschen Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).

Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg
4
56068 Koblenz
Tel: 02 61/ 3 006–155
Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Südpfalz e.V.
Gartenstraße 8
76870 Kande
l
Tel: 0 72 75/ 56 91
Familienbund der Deutschen Katholiken
Bischofsplatz 2
55116 Mainz
Tel: (0 61 31) 253 251
Verband allein erziehender Mütter und Väter,
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
Tel: 0 61 31/ 61 66 33
Diakonisches Werk Pfalz
Karmelitenstr. 20
67326 Speyer
Tel: 062 32/ 66 42 67