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Hilfen im Krisenfall

Krankheit/Psychische Erkrankungen

Jedem von uns ist es klar, wenn ich krank bin, muss ich zum Arzt. Wenn allerdings die Seele krank ist, tun sich viele noch schwer, sich professionelle Hilfe zu suchen. Zu groß ist die Angst, als verrückt abgestempelt zu werden. Deshalb soll an dieser Stelle Mut gemacht werden, sich in Fällen von seelischen Belastungen und Krisen die Unterstützung zu holen, die benötigt wird, um in Krisensituationen Lösungsstrategien zu finden.

Psychotherapie
Der Weg zur Behandlung von psychischen Problemen, die oft auch in Verbindung mit körperlichen Beschwerden auftreten, ist nicht selten mit Unsicherheiten und Fragen verbunden: "Brauche ich zusätzlich zur medizinischen Behandlung noch einen Psychotherapeuten? Zahlt die Krankenkasse meine Psychotherapie? Welcher Therapeut ist für mich zuständig?" Um Ihnen die ersten Schritte zu erleichtern, haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zum Thema zusammengestellt.
Was ist Psychotherapie? Psychotherapie ist die Behandlung von seelischen oder seelisch bedingten Krankheiten. Als seelische Krankheit gilt auch eine geistige oder seelische Behinderung, bei der Reha-Maßnahmen notwendig werden. Psychotherapie basiert auf wissenschaftlich fundierten Methoden.
Wer darf Psychotherapie ausüben? Psychotherapie dürfen nur Psychotherapeuten ausüben, die nach ihrem Studium der Medizin, Psychologie oder Pädagogik eine mehrjährige Ausbildung in den anerkannten Verfahren absolviert haben. Ärzte mit Zusatzausbildung in Psychotherapie besitzen einen Facharzt- oder einen Weiterbildungstitel.
Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten erhalten eine Approbation für ihre Berufszulassung. Wer gesetzlich Krankenversicherte behandeln möchte, braucht außerdem eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung.
Folgende Berufsgruppen gibt es: Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, Fachärzte für Psychosomatische / Psychotherapeutische Medizin, Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärzte für Kinderpsychiatrie und -psychotherapie und Ärzte mit dem Zusatztitel „Psychotherapie" oder „Psychoanalyse".
Welche Therapieformen sind anerkannt? Der Gemeinsame Bundesausschuss mit Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und auch mit Patientenvertretern entscheidet, ob ein Therapieverfahren als Leistung der Krankenkasse zugelassen wird. Ist dies der Fall, übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss erkennt nur diejenigen Verfahren an, deren Heilungswahrscheinlichkeit ausreichend wissenschaftlich nachgewiesen ist. Hierzu gehören die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, die Analytische Psychotherapie und die Verhaltenstherapie. Für andere Formen der Psychotherapie müssen die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen.

Für welche seelischen Erkrankungen übernehmen Krankenkassen die Therapiekosten?
Die Therapiekosten übernehmen die Krankenkassen z. B. bei Angststörungen, Panikattacken, Depressionen, seelisch bedingten körperlichen Erkrankungen, Zwangskrankheiten, Traumatisierungen, Verhaltensauffälligkeiten, Sexualstörungen, Schlafstörungen, Persönlichkeitsstörungen, emotionalen Störungen.
Sie zahlen aber auch die Behandlung von vegetativ funktionellen und psychosomatischen Störungen, von Suchterkrankungen nach vorheriger Entzugsbehandlung und von seelischer Behinderung als Folge schwerer chronischer Krankheitsverläufe – das allerdings nur, wenn die Behandlung noch einen erfolgversprechenden Ansatz für die Psychotherapie bietet. Genauso verhält es sich mit der Therapie von seelischen Behinderungen als Folge psychotischer Erkrankungen.
Die Krankenkassen übernehmen die Therapiekosten nicht, wenn ein Behandlungserfolg nicht erwartet werden kann. Sie zahlen auch nicht, wenn die Therapie allein der beruflichen und sozialen Anpassung oder der Beratung in Erziehungs-, Ehe-, Lebens- und Sexualdingen dienen soll.
Macht eine Psychotherapie für mich Sinn? Um diese Frage zu klären, suchen Sie – eventuell mit entsprechender Überweisung vom Haus- bzw. Kinder- und Jugendarzt – zunächst einen Psychotherapeuten auf. Gemeinsam mit diesem klären Sie in einem Erstgespräch, ob Sie eine Therapie benötigen und welche Therapieform für Sie erfolgversprechend ist. Adressen anerkannter Therapeuten in Ihrer Nähe erhalten Sie über GIS, den kostenfreien Gesundheits-Informations-Service der KV RLP.
Wie schnell bekomme ich eine Psychotherapie? Bei der Psychotherapie handelt es sich nicht um eine Akutbehandlung, sondern um einen häufig längerfristigen therapeutischen Prozess. Deshalb ist es für Sie erst einmal wichtig, den für Sie passenden Therapeuten zu finden und dabei eventuell auch Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Akute seelische Störungen können jedoch Inhalt kurzfristig anberaumter "Psychotherapeutischer Gespräche" sein - als Krisenintervention und Überbrückungsmaßnahme für eine längerfristige Psychotherapie. Außerdem werden akute seelische Störungen im Rahmen der sogenannten psychosomatischen Grundversorgung von Ihrem Hausarzt oder einem Psychiater behandelt.
Wie bekomme ich einen Psychotherapieplatz? Über GIS erfahren Sie, wo es in Ihrer Nähe freie Psychotherapieplätze gibt bzw. wie lange die Wartezeiten jeweils sind. Wenn Sie einen Psychotherapeuten gefunden haben, können – je nach Therapieform – bis zu acht Probesitzungen stattfinden. Diese Probesitzungen dienen dazu herauszufinden, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist und ob Sie und der Therapeut miteinander arbeiten können.

Erst danach beantragt Ihr Psychotherapeut eine Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Die Abwicklung geht bei Kurzzeittherapien meist recht schnell. Bei Langzeittherapien und in Ausnahmefällen muss der Psychotherapeut den Antrag mit einem schriftlichen Bericht begründen.
Übrigens: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Mitarbeiter der Krankenkassen die Unterlagen und den Bericht nicht einsehen, sondern müssen dies im verschlossenen Umschlag und mit Chiffre-Nummer an einen externen Gutachter weiterleiten, der mit einem Gutachten eine Therapieempfehlung ausspricht. Ist danach die Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgt, steht einer Therapie nichts mehr im Wege.

Eine Liste der anerkannten Psychotherapeuten finden Sie unter

http://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upload/Downloads/Patienten/Psychotherapie/Psychotherapeuten_Koblenz.pdf