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Arbeitslosigkeit

Erfahrungsgemäß führt die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit in der Elternzeit häufig dazu, dass auch nach erfolgreichem Wiedereinstieg in der Folgezeit die Erwerbsbiographie nicht selten brüchig verläuft und immer wieder durch Phasen der Arbeitslosigkeit unterbrochen wird. Im Folgenden erhalten Sie Informationen, welche Rechte und Pflichten Sie in der Situation der Arbeitslosigkeit haben. Wenn Sie auf die blau gekennzeichneten Links klicken, erhalten Sie die notwendigen Informationen und Antragsformulare. Unter dem Button „Finanzielle Hilfen“ erhalten Sie einen Überblick über finanzielle Leistungen, auf die Sie ggf. in der Situation der Arbeitslosigkeit einen Anspruch haben könnten.

Vereinfacht ausgedrückt gilt als arbeitslos, wer keine Arbeit hat oder weniger als 15 Stunden in der Woche arbeitet, aber mehr als diese Stundenzahl arbeiten möchte und sich aktiv um eine Arbeit bemüht.

Diese Bemühungen, eine Arbeit zu finden, die auch zugleich den Schutz der deutschen Sozialversicherung bietet, d.h. zu Leistungen der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung berechtigt, unterstützt die Agentur für Arbeit mit ihren Beratern und Arbeitsvermittlern, ihren guten Kontakten zu den Unternehmen und mit dem neuesten Stand der Technik, z.B. mit der Jobbörse.
Voraussetzung: Sie melden sich arbeitslos bei der Agentur für Arbeit, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Für den Kreis Ahrweiler ist dies die Geschäftsstelle Ahrweiler der Agentur für Arbeit Koblenz-Mayen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben haben oder noch nicht. Wichtig ist, dass Sie bereit sind, jede Arbeit, die Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Situation und Ihren Kenntnissen nach dem Gesetz zugemutet werden kann, auch aufzunehmen. Und wenn es sich als notwendig erweist, z.B. auch an einer Weiterbildung teilzunehmen, die von der Arbeitsagentur finanziert wird.

Schränken Sie sich in Ihren Bemühungen aber zu sehr ein und verringern dadurch Ihre Chancen auf eine Arbeitsstelle ohne besonderen Grund, kommt eine Arbeitslosmeldung nicht in Frage.
Sie können aber dennoch als Arbeitsuchende die Dienstleistungen der Agentur für Arbeit, z.B. Beratung und Vermittlung kostenlos in Anspruch nehmen und die Jobbörse und E-Learning-Angebote nutzen.