Wenn das Glück dich verlässt.....
Bei Trennungen und Scheidungen ist das Jugendamt Eltern und ihren Kindern in dieser schwierigen Situation behilflich. Es berät Eltern, Kinder und Jugendliche. Durch Vermittlung des Jugendamts sollen Eltern darin unterstützt werden, eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Regelung zu entwickeln. Kinder und Jugendliche werden in der Regel in den Beratungsprozess eingebunden. Die Beratung ist kostenlos.
Bei Trennung/Scheidungsverfahren gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkungspflicht des Jugendamts. Dazu gehören Sorgerechts- und Umgangsverfahren. Das Jugendamt berät die Eltern und Kinder, berichtet dem Gericht gegenüber entweder über ein entsprechendes Beratungsergebnis bzw. bietet an, mit den Eltern eine Vereinbarung auszuarbeiten, ehe eine richterliche Entscheidung notwendig wird.
Verbleibt es bei Trennung bzw. Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge, so besteht auch die Möglichkeit, sich bezüglich deren Ausgestaltung entsprechend beraten zu lassen. So ist es z.B. wichtig, im Trennungskonflikt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge zwischen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und die des täglichen Lebens zu unterscheiden.
Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung können zum Beispiel sein: Der Aufenthalt des Kindes, operative Eingriffe (außer in Akutfällen), Wahl des Kindersgartens, der Schule, der Ausbildungsstätte, Regelung des Umgangs zum nicht betreuenden Elternteil etc. Sofern die Eltern sich nicht einvernehmlich auf eine Regelung einigen können bieten Jugendamt und weitere Beratungsstellen an, zu vermitteln und mit den Eltern eine Vereinbarung zu erarbeiten. Wird auch im Beratungsprozess keine Lösung erzielt, besteht letztlich die Möglichkeit, dass ein Elternteil einen Antrag beim Familiengericht stellt, um eine Entscheidung herbeizuführen.
Angelegenheiten des täglichen Lebens können zum Beispiel sein: Umzug innerhalb der Gemeinde, so dass kein Schulwechsel erforderlich würde, Arztbesuche zur Behandlung leichter Erkrankungen, Routineimpfungen, Entschuldigung bei Fehlen in der Schule/am Arbeitsplatz, Unterschreiben der Zeugnisse, Kontakte des Kindes im unmittelbaren Umfeld.
Im Landkreis Ahrweiler gibt es einen Arbeitskreis, in dem verschiedene Berufsgruppen im Zusammenhang mit Trennung/Scheidung vertreten sind. Mit folgendem Link erhalten Sie zu diesem Thema weitere Informationen.
Download: Hilfen
Trennung und Scheidung
http://www.ischeidung.de/ihr-familiengericht-in-rheinland-pfalz-_151.html
http://www.isuv-online.de/?page_id=1&city=53474&zipdistance=100&zip=53474
http://www.familien-wegweiser.de/