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Finanzielle Hilfe

Babyausstattung

Schwangerenberatungsstellen informieren über und vermitteln finanzielle Hilfen für Babyerstausstattung aus der Bundesstiftung „Mutter und Kind“

www.bmfsfj.de

Elterngeld

Wichtige Information zu finanziellen Fragen können Sie auch vorab auf den folgenden Internetseiten finden.
Elterngeld ersetzt das Einkommen Berufstätiger in den ersten 12 bzw. 14 Lebensmonaten des Neugeborenen. Die Höhe orientiert sich am Einkommen vor der Geburt. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten auch Eltern, die vor der Geburt nicht erwerbstätig waren

www.familien-wegweiser.de

Arbeitnehmer können nach der Geburt des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres von ihrer Arbeit freigestellt werden, wenn sie sich um die Betreuung und Erziehung kümmern. In der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses.


www.familien-wegweiser.de

Kindergeld

Kindergeld erhalten alle Eltern, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in Deutschland haben. Anträge erhält man bei der Familienkasse oder bei der Agentur für Arbeit. Die Zahlung erfolgt mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Bei Schul- oder Berufsausbildung grundsätzlich maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag soll dazu dienen, dass gering verdienende Familien und Alleinerziehende mit Kindern nicht ergänzend ALG II beantragen müssen, wenn sie zwar ihren eigenen Unterhalt, aber nicht den ihrer Kinder aus ihrem Einkommen bestreiten können. Der Kinderzuschlag beträgt maximal 140 € pro Kind. Die Antragstellung erfolgt bei der zuständigen Familienkasse. Er wird in Kombination mit Wohngeld beantragt.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser

Wohngeld

Wohngeld wird an einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger als Zuschuss zur Miete oder Lastenzuschuss gezahlt. Ein Antrag wird bei der Wohngeldstelle (Kreisverwaltung) gestellt. Die Höhe ist abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete/Belastung.

http://www.kreis-ahrweiler.de/pdf/wohngeld.pdf

Unterhalt

Eine alleinerziehende Mutter kann Unterhalt für ihr Kind beantragen. Zur Prüfung und Berechnung hat sie die Möglichkeit, sich an das Jugendamt zu wenden und dort eine freiwillige Beistandschaft zu beantragen. Dann wird seitens des Jugendamtes die Geltendmachung des Unterhalts betrieben

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser

Wenn die Eltern eines Kindes bei seiner Geburt nicht zusammenleben oder verheiratet sind, kann der Mann, der der leibliche Vater ist, die Vaterschaft anerkennen. Die leibliche Mutter stimmt dieser Anerkennung zu, oder gibt einen anderen Mann als Vater an. Der genannte Vater kann die Vaterschaft anfechten

http://www.vaterschaft-anerkennen.de/

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss kann eine alleinerziehende Mutter beantragen, die ihr Kind allein erzieht und von dem anderen Elternteil keinen Unterhalt in Höhe des gesetzlichen Mindestunterhalts erhält:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=34088.html


Der Unterhaltsvorschuss wird beim zuständigen Jugendamt beantragt.

Mutterschaftsgeld

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und ihren Arbeitsplatz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Kündigungsverbot besteht von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Die Mutterschutzzeit beginnt 6 Wochen vor der Entbindung und endet 8 Wochen danach.
Die Zahlung des Mutterschaftsgeldes erfolgt während der Mutterschutzfrist. Die Beantragung ist frühestens 7 Wochen vor dem mutmaßlichen Entbindungstermin möglich. Um diesen Zeitpunkt herum erhält die Schwangere von ihrem Frauenarzt eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch erhalten pro Tag 13 € von der Krankenkasse und einen Arbeitgeberzuschuss.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser

Junge Frauen, die über kein eigenes Einkommen verfügen oder deren Einkommen nicht ausreicht für den Lebensunterhalt, können ALG II, Hartz IV beantragen:

http://www.familien-wegweiser.de

Über weitere wichtige Fragen als Alleinerziehende können Sie sich informieren beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter

http://www.frauengesundheitsportal.de/themen/soziale-benachteiligung/organisationen/verband-alleinerziehender-muetter-und-vaeter-bundesverband-e-v-/