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Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld

Sie haben kein oder ein zu geringes Einkommen (dazu zählt auch das Arbeitslosengeld I), dann können Sie einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen.
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen im Alter von 15 Jahren bis zur gesetzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Erwerbsfähig ist jemand dann, wenn täglich mindestens drei Stunden einer geregelten Beschäftigung nachgegangen werden kann. Sind Sie in diesem Sinne nicht erwerbsfähig, leben aber mit erwerbsfähigen Leistungsbeziehern in einer Bedarfsgemeinschaft, können Sie Sozialgeld erhalten. Ebenso erhalten Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren, die mit einem erwerbsfähigen Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft leben Sozialgeld. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung des Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Was dem Einzelnen dabei zusteht, hat der Gesetzgeber in so genannten „Regelbedarfen“ festgelegt.

Zur Antragstellung wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter. Entsprechende Vordrucke können Sie sich auch online ausdrucken.

http://www.bmas.de/
http://www.bmas.de/DE