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Rente

Halb- und Vollwaisenrente sind Unterstützungsleistungen aus dem System der gesetzlichen Sozialversicherung. Die Leistungen werden an die Kinder verstorbener Eltern oder auch nur eines verstorbenen Elternteils erbracht und sollen in pauschalierter Form den durch das Ableben der Eltern/des Elternteils entfallenen Unterhaltsanspruch ersetzen. Empfänger dieser Leistungen können neben den leiblichen und adoptierten Kindern darüber hinaus auch weitere Angehörige sein, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Witwenrente (auch Hinterbliebenenrente genannt) ist eine Leistung der deutschen Rentenversicherung, die im Prinzip für den Hinterbliebenen Ehepartner eine Unterhaltsersatzfunktion erfüllen soll. Hierbei geht es vor allem darum, die männlichen oder weiblichen Hinterbliebenen eines verstorbenen Ehepartners, die selbst keine oder nur eine kurze Erwerbsbiografie aufweisen, zu unterstützen. Eine Bedürftigkeit soll hierdurch verhindert und der gewohnte Lebensstandard soweit wie möglich aufrecht erhalten werden. Die Witwenrente können sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen, dies sollte zeitnah mit dem passenden Antragsformular abgegeben werden.

Neue Hinzuverdienstgrenze bei vorzeitiger Altersrente und bei
Erwerbsminderungsrente
Mit der Anhebung der Arbeitsentgeltgrenze auf monatlich 450 € bei den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
werden auch die Hinzuverdienstgrenzen im Recht der gesetzlichen
Rentenversicherung entsprechend angepasst. Wer eine Altersrente vor Erreichen der
Regelaltersgrenze als Vollrente oder eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller
Höhe in Anspruch nimmt, kann ab dem 1. Januar 2013 bis zu 450 € im Monat hinzuverdienen,
ohne dass es zu einer Rentenminderung kommt. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat
(65 Jahre und 2 Monate in 2013), braucht wie bisher keine Hinzuverdienstgrenze zu beachten.


Rente online

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/2013