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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Der neue Rundfunkbeitrag bringt klare Regeln. Ab 2013 gilt:
eine Wohnung – ein Beitrag. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Für über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger bedeutet das: Sie zahlen ab 2013 genauso viel oder weniger als vorher

Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.

Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie direkt auf der GEZ Website. Die Antragstellung kann direkt online erfolgen.