Kinderbetreuungskosten
Elternbeiträge in den Kindertagesstätten des Kreises Ahrweiler
Seit dem 01.08.2010 ist gem. § 13 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz des Landes Rheinland-Pfalz der Besuch des Kindergartens für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt beitragsfrei. Für Kinder unter 2 Jahren in Kindertagesstätten sind folgende Beiträge zu zahlen:
Download: Antrag
Bei 1 Kind im Haushalt |
119,10 Euro |
Bei 2 Kindern im Haushalt |
79,40 Euro |
Bei 3 Kindern im Haushalt |
39,70 Euro |
Ab 4 Kindern im Haushalt | beitragsfrei |
Für Schulkinder, die außerhalb der Schule in einer Kindertagesstätte betreut werden, wird jeweils die Hälfte der oben genannten Beiträge erhoben. Eine Übernahme des Elternbeitrags kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn die Belastung den Eltern wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Eine Übernahme kann grundsätzlich frühestens ab dem Monat des Antragseingangs erfolgen.