Bildung und Teilhabe
Ab 2011 können für Kinder und junge Erwachsene neben dem monatlichen Regelbedarf auch Leistungen für Bildung und zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt werden.
Folgende Leistungen sind möglich:
- Übernahme der Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in Krippen, Kindergärten oder Kinderhorten
- Schulbedarf
- Schülerbeförderungskosten
- Lernförderung
- Zuschüsse zur Mittagsverpflegung in Schulen und für Kinder in Kindertageseinrichtungen
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, z.B. Übernahme von Beiträgen zu Sport- und Musikvereinen. Das Budget ist auf 10,00 € pro Kind und Monat begrenzt.
Wie kann man die Leistungen erhalten?
Leistungen werden nur auf Antrag gewährt (Ausnahme: Schulbedarf für Kinder im Bezug von SGB II oder SGB XII Leistungen). Zuständig ist
Kreisverwaltung Ahrweiler Sozialabteilung
Wilhelmstr. 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Anträge können aber auch bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen und beim Jobcenter abgegeben werden.
Die Anträge finden Sie hier: Vordrucke
Vortrag Bildung und Teilhabe: Vortrag
Bildung und Teilhabe
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