Infos Aktuell Archiv und Rückblick Alltagsbewältigung Aus- und Weiterbildung Erwerbstätig und Alleinerziehend Finanzielle Situation Besondere Lebenslagen Kinder und Jugendliche Notfallnummern Links

Wohngeld / Lastenzuschuss

Sie haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, aber Ihr Einkommen ist so gering, dass Sie die Wohnungskosten nicht selbst tragen können. Dann haben Sie eventuell Anspruch auf ein staatliches Wohngeld.
Das Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet. Im Landkreis Ahrweiler wenden Sie sich hierzu an die Wohngeldstelle der Kreisverwaltung Ahrweiler.
Auf das Wohngeld haben Sie einen Rechtsanspruch, wenn die Leistungsvoraussetzungen nach dem Wohngeldgesetz erfüllt sind.
Ob Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können und in welcher Höhe, hängt von folgenden Faktoren ab:

Zahl der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe des Einkommens der zu Ihrem Haushalt gehörenden Familienmitglieder
Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung


Für die Gewährung von Wohngeld ist ein Antrag erforderlich.

Sofern Sie allerdings eine Transferleistung (z.B. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II/Sozialgeld etc.) beziehen, bei der Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, sind Sie vom Wohngeldbezug ausgeschlossen.