Anträge
Formulare
Die Anträge auf Elterngeld werden in Rheinland-Pfalz automatisch zwei bis drei Wochen nach Anmeldung der Geburt beim Standesamt durch das zuständige Ministerium in Mainz übersandt.
Antragsabgabe und Fristen:
Sie können Ihren Antrag persönlich zu den Besuchszeiten abgeben oder per Post senden. Bitte beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend für höchstens drei Monate vor Beginn des Monats, in dem der Antrag auf Elterngeld gestellt wurde, gewährt werden kann.
Kreisverwaltung Ahrweiler Dienstgebäude:
Wilhelmstraße 24-30
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Alle Informationen zur Antragstellung und Berechungen erhalten Sie in der Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ des gleichen Ministeriums als Download unter www.bmfsfj.de oder bei den MitarbeiterInnen des Servicebüros unter der Telefonnummer 01801/907050.
Antrag in RLP
Via Familia