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BaföG

Ein Studium oder der Besuch einer weiterbildenden Schule kann nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden, wenn die Ausbildung förderfähig ist und die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt werden. Das BAföG besteht entweder je zur Hälfte aus zinslosem Darlehen und Zuschuss (Studium) oder wird an Schüler, die wegen diesem Schulbesuch nicht im Haushalt ihrer Eltern leben können, vollständig als Zuschuss gezahlt (Schüler-BAföG). In Ausnahmefällen ist auch ein verzinstes Bankdarlehen möglich.

BAföG muss schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung bei der Kreisverwaltung Ahrweiler beantragt werden. Studierende in Deutschland geben ihre Anträge jeweils bei den Studentenwerken ihrer Hochschule ab. Alle Antragsvordrucke erhalten Sie online, ebenso die dazugehörigen Hinweise und Merkblätter.